An- und Abmeldekosten:
Auch die An- und Abmeldekosten, die nach einem Totalschaden für die Abmeldung des alten Fahrzeuges und die Neuzulassung eines neuen Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle entstehen, muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Dies gilt auch für die amtlichen Kennzeichen. Die meisten Versicherungen akzeptieren eine Pauschale von 50,00 €, andere hingegen verlangen einen konkreten Nachweis dieser Kosten anhand von Belegen.