Entsorgungskosten:
Sollte Ihr KFZ nach dem Unfall leider nur noch Schrottwert haben, d.h. es ist auch kein Restwert mehr zu erzielen, so fallen für die fachgerechte Entsorgung die sogenannten Entsorgungskosten an. Diese liegen zwischen 100,00 € und 400,00 €. Auch dieser Betrag ist gegen Nachweis (Quittung des Entsorgungsunternehmens) von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.