Reparaturkosten
Reparaturkosten sind Kosten, die zur Beseitigung der Unfallschäden am Fahrzeug notwendig sind. Um diese Kosten ermitteln zu lassen haben Sie ab einer Schadenshöhe von ca. 800,00 € immer das Recht, einen Gutachter einzuschalten, der den genauen Schaden ermittelt.
Reparaturkosten werden von der gegnerischen Versicherung nur erstattet, wenn kein Totalschaden vorliegt. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist bei einem Kraftfahrzeug gegeben, wenn der Reparaturaufwand (Reparaturkosten zzgl. Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall um mehr als 30 Prozent übersteigt (sog. „Integritätszuschlag" bzw. 130 %-Regelung). Hierbei gibt es nach der BGH-Rechtsprechung aus dem Jahr 2005 jedoch viele Stolperfallen. Weiteres finden Sie unter dem Stichwort 130 % - Regelung.
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