Trotzdem stellt sich nach einem Verkehrsunfall die berechtigte Frage: Was nun ? Wer hilft mir ? Wie komme ich zu meinem Recht ?
Selbstverständlich ist die Versicherung des Unfallgegners zuvorkommend bei Ihren Hilfsangeboten. Denn wenn Sie ohne fachkundige Hilfe Ihre Ansprüche versuchen durchzusetzen gehen Ihnen berechtigte Ansprüche verloren. Keine Versicherung leistet freiwillig mehr als gefordert wird – es zählt die preiswerteste Lösung. Eine Auswahl von "Regulierungsfällen" der Versicherer finden Sie im Blog unfall-recht.info So ist zu beobachten, dass die Assekuranz vermehrt auf ein „Schadensmanagement“ setzen. Neben der Reparatur wird ein Hol,- und Bringservice, kostenlose Autowäsche etc. angeboten. Die Fahrzeuge werden dabei in Vetrauenswerkstätten der Versicherer repariert, mit denen Vereinbarungen getroffen wurden, um die Reparaturkosten möglichst gering zu halten. Der ZDK-Präsident Leuchtenberger vertritt zu Recht die Ansicht, dass der „einseitig ausgeübte Kostendruck der Versicherer unmittelbar zu schlechter Reparaturqualität führt und damit zur Verringerung der Verkehrssicherheit.“
Diese Seiten sollen Ihnen helfen einen Überblick über Ihre Ansprüche zu verschaffen, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt waren. Diese Seiten können keinen auf Ihren konkreten Fall bezogene Rechtsberatung ersetzen. Sie sind lediglich für einen Einstieg in die Problematik der Unfallregulierung geeignet. Sie sollten deshalb vor dem Kontakt mit der gegnerischen Versicherung sich mit einem Rechtskundigen beraten.